Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Heilbronn
Ihre Anwaltskanzlei aus Heilbronn
Verkehrsrecht
In Sachen Verkehrsrecht sind wir die absoluten Experten aus Heilbronn. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sander zu allen Rechtsfragen des Verkehrsrechts mit Rat und Tat und vor allem mit Ihrem Spezialwissen zur Seite. Seit Jahren pflegen wir beste Kontakte zu allen relevanten Ansprechpartnern, Spezialisten und ganz wichtig, zu erfahrenen Sachverständigen. Denn wir legen sehr viel Wert darauf, dass Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens damit beauftragen, den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu ermitteln. Nur so ist gewährleitet, dass der Sachverständige wirklich unabhängig und nicht zu Ihrem Nachteil agiert.
Bei der Empfehlung und Beauftragung eines Sachverständigen über unsere Kanzlei zahlen Sie keine Sachverständigen-Gutachterkosten. Wir übernehmen die Korrespondenz mit allen gängigen Versicherern und wickeln Ihren Schaden für Sie ab. Dabei achten wir sehr genau darauf, dass unberechtigte Kürzungen seitens der Versicherer gar nicht erst entstehen und Sie genau den Schaden ersetzt bekommen, der Ihnen zusteht.
In Sachen Verkehrsrecht sind wir die absoluten Experten. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht steht Ihnen die Kanzlei Sander zu allen Rechtsfragen des Verkehrsrechts mit Rat und Tat und vor allem mit ihrem Spezialwissen zur Seite. Seit Jahren pflegen wir beste Kontakte zu allen relevanten Ansprechpartnern, Spezialisten und ganz wichtig, zu erfahrenen Sachverständigen. Denn wir legen sehr viel Wert darauf, dass Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens damit beauftragen, den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu ermitteln. Nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige wirklich unabhängig und nicht zu Ihrem Nachteil agiert. Aufgrund unserer erfolgreichen und bewährten Zusammenarbeit zahlen Sie bei der Empfehlung und Beauftragung eines Sachverständigen über unsere Kanzlei keine Sachverständigengebühren. Wir übernehmen die Korrespondenz mit allen gängigen Versicherern und wickeln Ihren Schaden für Sie ab. Dabei achten wir sehr genau darauf, dass unberechtigte Kürzungen seitens der Versicherer gar nicht erst entstehen und Sie genau den Schaden ersetzt bekommen, der Ihnen zusteht.
Unfallregulierung
Fahrzeugschaden, fiktive Reparaturkosten, wirtschaftlicher Totalschaden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, entgangener Verdienst pp.
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie sämtliche Korrespondenz zur Schadenabwicklung mit der gegnerischen Versicherung. Alleingänge durch unsere Mandanten sind nicht nötig und auch auf gar keinen Fall zu empfehlen. Das Werbeversprechen der einfachen und unkomplizierten Full-Service-Schadenabwicklung der Versicherer führt meist dazu, dass Sie große Versprechungen erhalten, jedoch die Versicherung immer auch die eigenen wirtschaftlichen Interessen im Auge hat.
Es ist nachvollziehbar, dass hier nicht immer auf Augenhöhe mit den Versicherten umgegangen wird.
Das wirkt sich dann letztlich auf die ausgezahlten Schadenersatzbeträge aus. Sie verlieren hier also im schlechtesten Fall eine Menge Geld, welches Ihnen eigentlich zusteht.
Aus Überzeugung und der gewonnenen Erfahrung in vielen Versicherungsfällen unserer Mandanten raten wir grundsätzlich davon ab, die Schadenregulierung in die Hände der gegnerischen Versicherung zu übergeben. Sie verlieren am langen Ende Teile Ihrer rechtmäßigen Ansprüche, und das heißt, dass Sie unter dem Strich bares Geld verlieren.
So ist es zum Beispiel so, dass Sie ab einer Bagatellgrenze von über 750,00 EUR einen Anspruch auf Erstattung der Sachverständigengebühren bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben. Sie sollten keinen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren, sondern einen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen, der dann auch wirklich unabhängig ist und nicht die wirtschaftlichen Interessen der Versicherung vertritt.
Ein außerordentlicher Vorteil für Sie als Mandant liegt darin:
Bei einer Empfehlung eines Sachverständigen durch uns fallen aufgrund unserer erfolgreichen und langjährigen Zusammenarbeit für Sie keine Sachverständigenkosten an. Wir übernehmen die Beauftragung, Sie stimmen den Gutachtertermin ab, und den Rest regeln wir für Sie. Klingt einfach, und das ist es auch.
Zudem haben Sie als Geschädigter grundsätzlich einen Anspruch auf eine Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt. Sie sind grundsätzlich also nicht dazu verpflichtet, Ihre Reparatur in einer freien – und somit markenfremden Werkstatt – durchführen zu lassen. Ihr Auto soll schließlich von Fachleuten repariert werden, die Ihr Fahrzeug am besten kennen. In der Regel wird jedoch, gerade bei der Wahl eines Sachverständigen durch die Versicherung, eine Reparatur in einer markenfremden Werkstatt durch die gegnerische Versicherung veranlasst. Hier sind für die Versicherungen die Stundenverrechnungssätze meist günstiger. Die Versicherung kann hier abermals sparen und wird diesen Sparkurs auch über die gesamte Schadenabwicklung fest im Blick halten.
Daher empfehlen wir immer den Rat der Kanzlei Sander. Wir begleiten Sie von Anfang an auf dem richtigen Weg und sorgen dafür, dass Sie bestmöglich betreut und Ihr Schaden vollständig reguliert wird.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstoß, Handyverstoß, Trunkenheit im Verkehr pp.
Mit heutiger Gesetzeslage dürfen Sie sich auf Ihrem Punktekonto in Flensburg, dem sog. Fahreignungsregister, maximal 8 Punkte erlauben, bevor Ihnen die Fahrerlaubnis auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde entzogen wird. Ihr Führerschein ist dann mindestens für die Dauer von 6 Monaten entzogen und wird Ihnen nur mit Nachweis einer erfolgreich bestandenen MPU (im Volksmund „Idiotentest“) wieder erteilt. So ist es wichtig, schon ab dem ersten Punkt in Flensburg sensibilisiert zu sein. Schnell könnten weitere Punkte dazu kommen.
Daher ist es für Sie wichtig, bei jedem Punkt um Ihr Recht zu kämpfen. Durch Einsicht in die Ermittlungsakte erkennen wir Messfehler und wissen, wie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstoß. erfolgreich anzugreifen ist, um das Verfahren einzustellen.
Hierbei arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen nicht nur im Hinblick auf die Prüfung von Messfehlern unter Sachverständigenaspekten, sondern auch, wenn es um Fragen wegen der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geht zusammen. Aufgrund unserer bewährten Zusammenarbeit profitieren unsere Mandanten von einer schnellen Terminvergabe und Kostenersparnissen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie ehrlich und transparent bezüglich Ihrer Möglichkeiten.
Verkehrsstrafrecht
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt, Nötigung im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Auch im Verkehrsstrafrecht gilt der Grundsatz, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, und keine Angaben zur Sache gegenüber Polizeibeamten und anderen zur Verfolgung berechtigten Stellen zu erklären.
Aufgrund der empfindlichen Strafen sollte der Betroffene immer eine/-n Rechtsanwalt/-in zu Rate ziehen/konsultieren und auf diese/-n verweisen.
Als einschneidendste Nebenfolge bei einer Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines PKW im Straßenverkehr ist die Anordnung eines Fahrverbotes von 1 bis 6 Monaten oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten bis 5 Jahren, im schlimmsten Fall für immer.
Der Unterschied zwischen der Anordnung eines Fahrverbotes und der Entziehung der Fahrerlaubnis liegt darin begründet, dass bei letzterem ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen ist, während bei der Anordnung eines Fahrverbotes der Führerschein nach Ablauf der Frist wieder automatisch an den Betroffenen zurückgeschickt wird.
Sollten Sie sich wegen einer rechtswidrigen Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr schuldig gemacht haben, loten wir alle legalen Mittel aus, um Ihre Strafe zu mildern. Wenn Sie unschuldig sind, kämpfen wir mit Ihnen für einen Freispruch.
Wir beantragen für Sie Akteneinsicht, analysieren den Sachverhalt und erörtern mit Ihnen die für Sie und gegen Sie sprechenden Beweismittel, um eine für Sie ideale Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.
Unsere Leistungen im Überblick
Abwicklung von Verkehrsunfällen
Korrespondenz mit Versicherungen
Haftungsquotenprüfung
Durchsetzung von Schadensersatz: Reparaturkosten, wirtschaftlicher Totalschaden, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, An-und Abmeldekosten
Durchsetzung von Schmerzensgeld
Haushaltsführungsschaden
Autokauf: Gewährleistung, Nacherfüllungsrecht, Schadensersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung
Ordnungswidrigkeitenrecht: Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstöße, Handy am Steuer
Verkehrsstrafrecht: Alkohol- und Drogenverstöße, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr
Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
Anwaltsservice für Sie und Ihre Familie
KANZLEI SANDER I HEILBRONN
Jeannette Sander
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht